Aktuell:
Angesichts der äußerst problematischen Finanz- und Haushaltslage der Stadt Warstein hat die Warsteiner SPD-Fraktion in ihrer Sitzung am 1.2.2010 Grundsätze beschlossen, nach denen sie in den kommenden Jahren versucht wird, Warstein aus der Finanzklemme mit zu befreien:

1. Allen muss klar sein: Wir benötigen 10 Millionen und nicht 10 Tausend Euro jährliche Einsparungen! Diese leider nötige Größenordnung findet man nicht bei den Kleinposten der freiwilligen Leistungen, sondern man muss hart die Strukturen und Leistungsspektren anpacken.

Alle städtischen Leistungen müssen daher auf den Prüfstand, die SPD wird jedoch sensibel entscheiden bei solchen Leistungen, die vorwiegend dem Gemeinwohl und dem Sozialen dienen, wie Schulen, Sportförderungen, Feuerwehr, Krankenhaus, etc. Bei den Leistungen, die überwiegend den privatwirtschaftlichen Interessen dienen (z.B. Bauordnung, Bäder, Wirtschaftsförderung) muss dagegen wesentlich strikter entschieden werden. Hierbei müssen besonders auch die Ortsteile im Fokus bleiben, weil sie besonders von der demografischen Entwicklung gebeutelt sind.

Operative Tätigkeiten wie Ver- und Entsorgungsbereiche, Betriebshof, Wald- und Forstwirtschaft, Gebäude- und Grundstücksmanagement müssen konsequenter nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben durchorganisiert werden. Kurze Entscheidungswege, klare Kompetenzen, keine überflüssigen Einmischungen und Kontrollinstanzen sind für eine Verbesserung der Kostenlage dieser operativen Arbeiten vorausgesetzt. Eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten birgt weitere Einspar- und Einnahmenpotenziale in sich. Diese Aufgaben gehören unter betriebswirtschaftlich sinnvollen Aspekten in eigenständige Stadtwerke. Diese müssen letztlich unter anderem Defizite aus Bädern, WLE und Steinindustrie aus Steuermitteln auffangen.

2. Alle Maßnahmen müssen zunächst gesammelt und gewichtet werden, alle Einzelkonzepte (Schul- Sport-, Bäder-, Stadt- und Dorfentwicklung, Infrastrukturen, Verkehrswesen, etc.) gehören gemeinsam und gleichzeitig auf den Tisch, damit die Wechselwirkungen frei vom Kirchturmsdenken abgewogen werden können. Dabei muss der Demografische Wandel berücksichtigt werden.

3. Externer Sachverstand wird für neutrale Entscheidungen gebraucht. Aus eigener Kraft kam in den vergangenen 10 Jahren und kommt die Stadt künftig nicht aus dieser Finanzlage heraus. Bei diesen hier aufgezeigten unpopulären und komplexen Entscheidungen wie Einsparung von Angeboten und Leistungen oder Personalreduzierungen sollte man die Hilfe eines externen, neutralen Fachmannes in Anspruch nehmen, der die unvermeidliche Betroffenheit der im Prozess beteiligten Politiker und Verwaltungsleute neutralisiert. Aktuell mit gutem Erfolg stehen hierfür die Beispiele des Kreises Soest, der Stadt Lünen etc.

Die mittelfristigen Umsetzungen müssen begleitet und gestützt sein durch ein Personalentwicklungskonzept und ohne betriebsbedingte Kündigungen ablaufen.

SPD-Fraktion                                                                                     Hirschberg, 04.02.2010
Klaus-Peter Weber 

Herrn Bürgermeister
Manfred Gödde
Rathaus, Dieplohstr.
59581 Warstein

Regionalplan, Ausschusssitzung am 21.1.2010

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit der im Entwurf des Regionalplanes im Ziel 29 Abs. 3 eingefügten Verschärfung zum Schutz und Vorrang der Wassergewinnung, ist für den Steinabbau eine massive und gewichtige Hürde eingezogen worden. Dieses ist – und da sind wir sicher alle einig – außerordentlich zu begrüßen.

Allerdings sind wir damit noch nicht am Ziel und es ist  insbesondere gegenüber der Bevölkerung ein Gebot der Ehrlichkeit und Fairness auch auf alle Unwägbarkeiten hinzuweisen, die einen von uns allen gewünschten Erfolg des Ziels 29 Abs. 3 ganz oder in Teilen in Frage stellen könnten. Genau das ist vorliegend zu befürchten.

Wir legen Ihnen daher nachfolgend einen Katalog mit Fakten und Fragen vor und bitten Sie, diesen kurzfristig und rechtlich belastbar zu beantworten.

Es ist realistisch davon auszugehen, dass die Vorgaben aus Ziel 29 in dieser Form angefochten und verändert werden, oder aber in einen Rechtsstreit münden. Sollten sich die rechtlichen Fragen und Bedenken bestätigen, wird daher das Ganze in jahrelangen Rechtsstreitverfahren mit der Steinindustrie enden. Zweifelsfrei mit einer positiven Folge für uns, dass gestellte Abbau-Genehmigungsanträge zumindest solange auf Eis liegen bleiben. Aber es besteht auch die Gefahr, dass Ziel 29 Abs. 3 ins Leere geht.

Dieser Rechtsstreit läuft dann an der Stadt Warstein vorbei, sie ist nur Zaungast und wertvolle Zeit verstreicht. Insoweit ist die von der Verwaltung suggerierte Sicherheit „damit ist der Brühne-Antrag gestorben“ zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös. Diese Interpretation ist im Interesse der Sache und gegenüber der Bevölkerung nicht ehrlich.

Zunächst noch mal die Fakten zum Regionalplan-Entwurf

·        Die Steinindustrie hat dem Vernehmen nach Lieferverträge über 50-60 Jahre abgeschlossen.

·        Der Rohstoffbericht der Landesregierung stellt den Vorrang der Rohstoffsicherung im übergeordneten Interesse der Allgemeinheit heraus. Hierbei sind uns „gewisser Differenzen in der Auffassung zwischen Düsseldorf und Arnsberg beim Rohstoffabbau“ sehr bewusst, was nach der Landtagswahl möglicherweise klargestellt wird.

·        Der Regionalplan übernimmt im Ziel 29 Abs. 3 quasi die wasserrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Wasserschutzgebiets-VO „Warsteiner Kalkmassiv“. Die in der WSG-VO vorgesehenen Befreiungsmöglichkeiten (Steinabbau trotz Grundwasser) klammert der RP aus. Er lässt hierzu nicht erkennen, ob mit seinen Vorgaben z.B. die Befreiungen nach der WSG-VO weiterhin gelten, oder ob sie durch den RP aufgehoben sind.  Insofern verweise ich auf meinen Antrag im Ausschuss vom 21.1.10.

·        Soweit der RP den Vorrang des Schutzes der Wassergewinnung herausstellt, lässt er u.a. z.B. den unbestimmten Rechtsbegriff der „dauerhaften Freilegung von Grundwasser“ aus der WSG-VO unbeantwortet, der ja in Warstein ebenso maßgeblich wie strittig ist.

·        Ziel 29 Abs. 3 stellt im bisherigen Entwurf nur den „Vorrang der Wassergewinnung“ heraus. Eine Konkretisierung erfolgt in den nicht rechtsverbindlichen Erläuterungen. (Siehe hierzu diverse Erweiterungswünsche aus der o.g. Sitzung des ASUW am 21.1.2010.)

·        Der RP gibt gleichrangige Ziele vor. Im Ziel 30 formuliert der RP den Vorrang der Rohstoffgewinnung. Dem RP ist nicht zu entnehmen, wie dieser „Zielkonflikt“ zu Ziel 29 aufzulösen ist.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgender Fragenkatalog zum
Regionalplan (RP):

1.      Ausgehend vom Raumordnungsgesetz gibt der RP als unterste Stufe den Rahmen für die durch ihn zu regelnde Raumordnung vor. Konkrete Maßnahmen innerhalb dieses „Raumordnungsrahmens“ unterliegen in aller Regel in ihrer konkreten Ausführung der jeweiligen Spezialgesetzgebung, wie z.B. BBergG, BlmSchG, WHG, LWG usw.
Mit der heute im RP unter Ziel 29 Abs. 3 gefassten Vorgabe stellt sich die Frage, ob der RP hier die spezialgesetzlichen Regelungen u.a. des WHG und LWG rechtshierarchisch und durchgreifend überlagert und mit welchen Konsequenzen?
 

2.      Soweit die Vorrangigkeit des RP bestehen sollte, gilt seine Wirkung dann ausschließlich für die Zukunft oder auch rückwirkend?
Im zweiten Fall stellt sich dann die Frage zur Wirkung auf bestehende Genehmigungen und den Bestandsschutz sowie die Durchführung von „nachträglichen Anordnungen“ wie z.B. zur Einstellung der Abbautätigkeit?
 

3.      Der Steinabbau bewegt sich innerhalb der bisherigen Abbaugrenzen. Somit steht in der Fläche (bis auf den heute bereits genehmigungs- und planungsrechtlich dargestellten Umfang) kein neues wesentliches Abbauvolumen mehr zur Verfügung. Folglich kann sich der Abbau bei Flächenende nur in die Tiefe bewegen. Konkrete Anträge auf Tiefenabbau sind bereits in Vorbereitung. Der RP sieht einen akuten zeitlichen Abbau von 25 Jahren und noch einmal einen Zeitraum von 25 Jahren als Option vor, also insgesamt 50 Jahre Abbauhorizont. Stellt sich also zwangsläufig die Frage, „wie und wo soll der Abbau stattfinden, wenn er bereits heute im WSG durch den Grundwasserspiegel begrenzt und somit nach Ziel 29 zu beenden ist?“
 

4.      Der im Ziel 29 Abs. 3 fixierte Vorrang mit seiner Ausschließlichkeit steht offensichtlich in einem massiven Widerspruch
-- zum nachfolgenden Abs. 4 der  unter besonderen Grundwasser-Schutzmaßnahmen u.a. speziell in Warstein – den raumbedeutsamen Steinabbau vorsieht.
-- Ebenso besteht ein krasser Widerspruch zum Ziel 30, wonach die Sicherung und der Abbau als Rohstoffgewinnung Vorrang hat
Wie ist diese Diskrepanz bzw. dieser „Zielkonflikt“ rechtlich und sachlich aufzulösen?
 

5.      Das Ziel 29 Abs. 3 wird dahingehend erläutert, dass ein Abbau nur bis zu einer solchen Tiefe erfolgen darf, die eine Gefährdung der Wassergewinnung ausschließt. Diese „Gefährdungstiefe“ wird dann im nächsten Satz mit dem Grundwasserspiegel im WSG konkretisiert.
Das heißt, hier wird unabhängig von den Grundsätzen des WHG die „Besorgnis der Wassergefährdung“ für den Abbau unterstellt.

Stellen sich die Fragen:
-- Ist diese Regelung gerichtsfest?
-- Wo liegt der Grundwasserspiegel und wer stellt ihn fest?
-- Wer trägt die Untersuchungskosten und in welchem Umfang sind diese
   Untersuchungen von wem festzulegen?
-- Was passiert, wenn die Steinindustrie im „Austausch der Mittel“ wasserrechtlich
   zulässig technische Maßnahmen beantragt,
-- Was passiert, wenn die Steinindustrie eine Standort-veränderte Quellfassung
    darstellt oder
-- die Wasserversorgung der Stadt auf andere Weise sicherstellt?
 

6.      Eine weitere bemerkenswerte Sonderlichkeit löst eine Frage aus:
Im Ziel 29 im Abs. 2 ist die von Siedlungsbereichen ausgehende Wassergefährdung ausdrücklich durch Bauleitplanung auszuschließen, ebenso wie z.B. auch in Nr. 4.1.5 des RP, wo der Lärmschutz der Bevölkerung vor dem Luftverkehr explizit der Bauleitplanung aufgegeben wird.

Warum formuliert eine verantwortungsvoll handelnde Kommune nicht konkrete Schutzziele für ihre Bevölkerung durch Bauleitplanung im Falle konkurrierender Nutzung wie hier in Warstein?

Aus den vorstehenden Fakten und Fragen wird deutlich, dass bei aller Freude und Unterstützung für Ziel 29, die wir voll teilen, eine zu große Euphorie und vor allem trügerische Erwartungen verfrüht sind. Hier den Finger am Puls des weiteren Geschehens zu halten gebietet verantwortungsvolle Kommunalpolitik alleine schon deshalb, um ggf. rechtzeitig weitere oder andere Maßnahmen ergreifen zu können.

Daher möchte die SPD-Fraktion diese Fragen kurzfristig und rechtlich belastbar durch  die Verwaltung beantwortet haben.

Klaus-Peter Weber